Alle Schülerinnen und Schüler müssen bis zum 30.6.2022 einen Nachweis über Masernschutz vorlegen. Dieser Nachweis kann auf mehrere Arten erfolgen:
Die ärztliche Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn ein Kind schon einmal an Masern erkrankt war und daher immun ist oder wenn ein Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf.